Die Leihfrist kann bis zu zwei Mal um vier weitere Wochen verlängert werden. Die neue Frist gilt ab dem Tag der Verlängerung.
Von der Verlängerung ausgenommen sind Medien, die von anderen Leser*Innen vorgemerkt wurden. Diese Medien müssen spätestens zum Ende der Leihfrist zurückgebracht werden.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Leihfrist zu verlängern: