Auszug aus der Entgelttarifordnung der Mediathek Schramberg:
Einen Anspruch auf Ermäßigung haben Personen mit entsprechendem Nachweis: Auszubildende, Student*innen, Teilnehmer*innen von Freiwilligendiensten, Empfänger von Arbeitslosengeld II oder laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sowie Inhaber der Schwarzwaldgästekarte und Asylbewerber.
Partnerausweis: Für Ehepaare und Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Wohnsitz.
Die komplette Entgelttarifordnung können Sie hier herunterladen: