Alle Medien, die man in der Mediathek ausleihen kann, haben eine Leihfrist von vier Wochen. Wann Sie die Medien zurückgeben müssen, steht auf dem Beleg, den Sie beim Ausleihen erhalten.
Die Leihfrist kann bis zu zwei Mal um vier weitere Wochen verlängert werden. Die neue Frist gilt ab dem Tag der Verlängerung.
Von der Verlängerung ausgenommen sind Medien, die von anderen Leser*innen vorgemerkt wurden. Diese Medien müssen spätestens zum Ende der Leihfrist zurückgebracht werden.
Wie Sie die Leihfrist verlängern können, erfahren Sie auf der Seite Verlängerung.
Medien, die Sie in der Onleihe SchwAlbE ausleihen, haben eigene Leihfristen.
Eine Übersicht dazu finden Sie bei den digitalen Angeboten.