Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bauen + Wohnen

Flächennutzungspläne der VVG Schramberg

Neben der Ausarbeitung von Bebauungsplänen umfasst die Planungshoheit der Kommune auch die vorbereitende Bauleitplannung.

Das entsprechend anzuwendende Instrument ist der Flächennutzungsplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das Gesamtgebiet der Kommune kartografisch und textlich darstellt. Er entwickelt für die Bürger*innen keinen rechtsverbindlichen Charakter, sondern stellt für die Kommune die Grundlage für die nachfolgenden Bebauungspläne dar. Somit werden die im Flächennutzungsplan dargestellten Bodennutzungen in den einzelnen Bebauungsplänen konkretisiert und dort rechtsverbindlich festgesetzt.

Im Folgenden erläutern wir Ihnen die vorbereitende Bauleitplanung im Näheren. Zudem erhalten Sie weitergehende Informationen zu den momentan laufenden und bereits abgeschlossenen Flächennutzungsplan-Verfahren.

Der Flächennutzungsplan im Allgemeinen

Die gemeindliche Bauleitplanung umfasst neben der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) auch die vorbereitende Bauleitplanung. Unter diesem vorbereitenden Planungscharakter ist der Flächennutzungsplan als entsprechendes Instrument eingeordnet und wird im Baugesetzbuch geregelt. Er wird für das gesamte Gebiet der Großen Kreisstadt Schramberg ausgearbeitet und stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen durch die vorgesehene Art der Bodennutzung dar. Dadurch werden alle Grundstücke für eine bauliche oder andere Nutzung planerisch vorbereitet. Dies beinhaltet beispielsweise die Darstellung als Wohnbaufläche, Gewerbebaufläche, Fläche für den Gemeinbedarf, Grünfläche, Waldfläche oder Fläche für die Landwirtschaft. Die im Flächennutzungsplan aufgeführten Darstellungen bilden dabei die Grundlage für die im Bebauungsplan festzusetzenden Nutzungen.

Die auszuarbeitenden Bebauungspläne sind somit aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. In diesem Zusammenhang bedeutet dies, dass die Vorgaben des Flächennutzungsplans im Bebauungsplan beachtet werden müssen. Im konkreten Fall stellt sich dies wie folgt dar. Sobald die Große Kreisstadt Schramberg einen Bebauungsplan für ein neues Wohngebiet aufstellt, muss der Flächennutzungsplan im Regelfall eine Wohnbaufläche darstellen. Umfasst der Flächennutzungsplan für die relevanten Flächen eine andere Nutzungsdarstellung muss er für diesen Bereich geändert werden. Dies kann parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans erfolgen. Während der Flächennutzungsplan lediglich die reine Flächennutzung - beispielsweise als Wohnbaufläche - vorgibt, beinhaltet der Bebauungsplan detailliertere und ausführlichere Vorgaben. Dies sind beispielsweise die Lage und Breite von Straßen, Höhe von Gebäuden und zulässigen Dachformen oder Dachneigungen.

Hierbei entfaltet der Bebauungsplan einen rechtsverbindlichen Status, welcher durch die Grundstückseigentümer bei einem Bauvorhaben einzuhalten ist. Im Gegensatz hierzu stellt der Flächennutzungsplan einen rein behördenverbindlichen Plan dar. Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans folgt somit ausschließlich eine Selbstbindung der Gemeinde zur Umsetzung der Planinahlte. Eine unmittelbare Bindungswirkung gegenüber Bürger*innen entsteht aus dem Flächennutzungsplan nicht. Demzufolge können alleine aufgrund der Darstellungen im Flächennutzungsplan keine Ansprüche auf eine Baugenehmigung abgeleitet werden. Für die Genehmigung des Flächennutzungsplans ist die höhere Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Freiburg) zuständig.

Der Flächennutzungsplan wird analog zum Bebauungsplan auf Grundlage des im Baugesetzbuch gesetzlich festgelegten Verfahrens bearbeitet. Die entsprechenden Verfahrensschritte sind in der Rubrik zum Bebauungsplan über das "Vereinfachte Ablaufschema zur Aufstellung eines Bauleitplans im Regelverfahren" näher erläutert.

Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Baugesetzbuches besteht für benachbarte Gemeinden die Möglichkeit, einen gemeinsamen Flächennutzungsplan aufzustellen. Dies unter der Voraussetzung, dass sich die entsprechenden Kommunen zu einem Planungsverband zusammenschließen. In diesem Kontext wurde für die Raumschaft Schramberg eine Verwaltungsgemeinschaft gegründet, in der der Flächennutzungsplan durch die Stadtverwaltung Schramberg bearbeitet wird. In der Verwaltungsgemeinschaft Schramberg haben sich folgende Kommunen zusammengeschlossen:

  • Große Kreisstadt Schramberg
  • Gemeinde Aichhalden
  • Gemeinde Lauterbach im Schwarzwald
  • Gemeinde Hardt

Das Gesamtgebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schramberg umfasst eine Fläche von 137,02 km². In der gesamten Raumschaft leben ca. 31.000 Personen. Diese Daten verteilen sich wie folgt:

  • Große Kreisstadt Schramberg: 21.059 Einwohner*innen auf einem Stadtgebiet von 80,70 km² *
  • Gemeinde Aichhalden: 4.205 Einwohner*innen auf einem Gemeindegebiet von 25,75 km² *
  • Gemeinde Lauterbach im Schwarzwald: 2.881 Einwohner*innen auf einem Gemeindegebiet von 19,97 km² *
  • Gemeinde Hardt: 2.534 Einwohner*innen auf einem Gemeindegebiet von 10,60 km² *

* Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

Flächennutzungspläne der Verwaltungsgemeinschaft Schramberg

Derzeit führt die Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Schramberg nachfolgende Beteiligungsverfahren durch.

11. Änderung

Die Frist zur Einsichtnahme ist am 12.04.2024 abgelaufen.

Die zu den jeweiligen Verfahren zugehörigen Bekanntmachungen finden Sie in der Rubrik .


Kontakt

Unsere Ansprechpartner*innen der Abteilung Stadtplanung stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Gerne können Sie auch Ihre Anregungen und Hinweise zu den Verfahren an die Abteilung Stadtplanung richten.


Das könnte Sie auch interessieren