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Bauen + Wohnen

Bebauungspläne in Schramberg

Eine der zentralen Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt ist die Stadtplanung.

Hierunter stellt die Bauleitplanung eines der wichtigsten Instrumente dar, um die städtebauliche Weiterentwicklung in der Stadt voranzubringen. Im Hinblick auf einen Bebauungsplan entwickelt die Bauleitplanung einen verbindlichen Charakter. Ein Aspekt auf den sich Bürger*innen und Investoren verlassen wollen und können.

Im Folgenden informieren wir Sie über die thematische Einordnung des Bebauungsplans und die derzeit laufenden sowie abgeschlossenen Bebauungsplan-Verfahren.

Der Bebauungsplan im Allgemeinen

Ein Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung) ist ein wesentlicher Bestandteil der im Gesetz verankerten Bauleitplanung. Er ist aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) zu entwickeln und regelt für einen abgegrenzten Geltungsbereich mittels rechtsverbindlichen Festsetzungen die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Gebiet.

Der Bebauungsplan setzt somit fest, wie die darin enthaltenen Grundstücke zu nutzen und zu bebauen sind. Schlussendlich ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan in der Regel die Voraussetzung für die Genehmigung von Bauanträgen. Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Schramberg beschließt den Bebauungsplan am Ende eines Verfahrens als Satzung. Durch diesen Verfahrensschritt und die dazu gehörige öffentliche Bekanntmachung erlangt der Bebauungsplan seine Rechtsverbindlichkeit. Er wirkt sich auf die Bürger*innen und Investoren sowie die Kommune / Stadtverwaltung somit als Gesetz aus.

Bis zur Herstellung der Rechtsverbindlichkeit durchläuft ein Bebauungsplan unterschiedliche Verfahrensschritte. Über diese können Sie sich in der nachfolgenden Grafik "Vereinfachtes Ablaufschema zur Aufstellung eines Bauleitplans im Regelverfahren" informieren (siehe unten).

Im Detail möchten wir Sie über die Möglichkeit zur Beteiligung an entsprechenden Verfahren informieren. Im Rahmen der durchzuführenden Verfahrens durchläuft der Bebauungsplan eine oder mehrere Stufen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange. Je nach Verfahrensart ist eine frühzeitige Beteiligung und eine öffentliche Auslegung gesetzlich vorgesehen. In beschleunigten oder vereinfachten Verfahren kann von einer frühzeitigen Beteiligung abgesehen werden.

Sowohl in der frühzeitigen Beteiligung als auch in der öffentlichen Auslegung haben alle Bürger*innen - also die Öffentlichkeit - und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, ihre entsprechenden Anregungen, Bedenken und Betroffenheiten, die durch die Bebauungsplanung ausgelöst werden, vorzubringen. Über die in das Verfahren eingebrachten Stellungnahmen berät der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Schramberg und es wird darüber entschieden, ob und wie diese im jeweiligen Bebauungsplan zu berücksichtigen sind. Dies wird als "Abwägung" bezeichnet. So wird gewährleistet, dass alle planungsrelevanten Belange gesammelt werden und dies zu einer gerechten sowie möglichst vollständigen Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen führt.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die entsprechenden Beteiligungszeiträume und Auslegungsorte werden in der Tageszeitung und auf der städtischen Homepage bekanntgegeben. Wird das Bebauungsplan-Verfahren für ein Plangebiet in den Stadtteilen Tennenbronn oder Waldmössingen durchgeführt, erfolgt die Unterrichtung zusätzlich im Tennenbronner Anzeiger oder Mitteilungsblatt Waldmössingen.

Weitergehende Informationen zu aktuellen Bebauungsplan-Verfahren und zu rechtsverbindlichen Bebauungsplänen erhalten Sie in den nachfolgenden Rubriken.

Ablaufschema zur Aufstellung eines Bauleitplans

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Bebauungspläne der Großen Kreisstadt Schramberg

Aktuelle Bebauungsplan-Verfahren

Derzeit führt die Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Schramberg nachfolgende Beteiligungsverfahren durch. Gerne können Sie Ihre Anregungen und Hinweise zu den Verfahren an die Abteilung Stadtplanung richten. Unsere Ansprechpartner*innen der Abteilung Stadtplanung stehen Ihnen gerne zur Verfügung. 

Die zu den jeweiligen Verfahren zugehörigen Bekanntmachungen finden Sie in der Rubrik öffentliche Bekanntmachungen.

Veränderungssperren

Derzeit sind keine Veränderungssperren rechtsverbindlich.

Rechtsverbindliche Bebauungspläne

Hier finden Sie Informationen über rechtsverbindliche Bebauungspläne. Sie können die Pläne hier herunterladen oder in der Abteilung Stadtplanung während der Öffnungszeiten einsehen. Digitale Auskünfte zu rechtsverbindlichen Bebauungsplänen erhalten Sie auf Anfrage in der Abteilung Baurecht und Bauverwaltung oder in unserem BürgerGIS.

Die zu den jeweiligen Verfahren zugehörigen Bekanntmachungen finden Sie in der Rubrik öffentliche Bekanntmachungen.

Weitere städtebauliche Entwicklungen

Wir arbeiten stetig an der städtebaulichen Weiterentwicklung unserer Stadt und machen die Große Kreisstadt Schramberg ein weiteres Stück lebens- und liebenswerter. Hierzu werden vor allem die Innenentwicklung und Nutzbarmachung von Baulücken sowie die Ausweisung von neuen Baugebieten weiter vorangebracht. Zeitgleich werden die nachhaltige Mobilität und weitere Aspekte der Stadtentwicklung in einen gesamtheitlichen Betrachtungsfokus einbezogen. Informieren Sie sich über alle aktuellen Entwicklungen in Schramberg über die entsprechenden Seiten zur Stadtentwicklung und Mobilität sowie Stadtsanierung.

Gerne können Sie sich in den Prozess der Stadtentwicklung einbringen und die Gestaltung Ihrer Stadt begleiten. Wir freuen uns über Ihre Anregungen und Hinweise.

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Weitere Informationen und Beratung

Sie möchten neu bauen, anbauen oder umbauen? Dann informieren Sie sich im Vorfeld über die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Bestimmungen. Nähere Auskünfte zur Bebaubarkeit und zu rechtsverbindlichen Bebauungsplänen erteilen Ihnen gerne die zuständigen Ansprechpartner*innen der Abteilung für Baurecht und Bauverwaltung.

Informationen zu den ge­setz­li­chen Grund­la­gen für die Bau­leit­pla­nung (Flä­chen­nut­zungs­plan und Be­bau­ungs­plan) finden Sie unter den folgenden Links.

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